Die Benelux-Länder dienen der Europäischen Union (EU) durch Pionierprojekte als Labor. Der EU-Vertrag legt ausdrücklich fest, dass die Benelux-Länder die einzige Region bilden, die das Recht hat, eine über die EU hinausgehende Zusammenarbeit zu initiieren (Art. 350 AEUV).
Der freie Personenverkehr ist ein gutes Beispiel dafür. Die drei Länder haben dies schon früh erkannt. Gemeinsam mit Frankreich und Deutschland waren die Benelux-Länder 1985 die Vorreiter des Schengener Abkommens. Wenn die Initiativen in den Benelux-Ländern funktionieren, können sie schrittweise ausgeweitet und auch auf EU-Ebene angewandt werden.
Hochschulabschlüsse (Graduate, Bachelor, Master, Associate Degrees, Doktortitel) aus einem Benelux-Land werden automatisch in den beiden anderen Ländern anerkannt. Das macht es zum Beispiel für einen belgischen Wirtschaftswissenschaftler viel einfacher, in den Niederlanden oder Luxemburg zu arbeiten. Die Anerkennung eines Hochschulabschlusses dauerte früher Monate und kostete Hunderte von Euro. Das Projekt basiert auf dem Vertrauen in die Qualität der Bildungssysteme innerhalb der Benelux-Länder.
Inzwischen besteht auch zwischen den Benelux-Ländern und den baltischen Staaten ein Vertrag über die automatische gegenseitige Anerkennung von Hochschulabschlüssen.
Innerhalb der EU ist eine solche Entwicklung bislang nicht möglich, sie wird jedoch angestrebt.
Um das Leben der Bürger sicherer zu machen, arbeitet die Polizei der drei Länder eng zusammen. So kann die belgische Polizei einen Straftäter in den Niederlanden und Luxemburg verfolgen und dort Kontrollen durchführen. Es werden regelmäßig gemeinsame Polizeiaktionen durchgeführt, zum Beispiel gegen Wohnungseinbrüche in der Grenzregion.
Im Jahr 2023 wird ein neuer Benelux-Polizeivertrag in Kraft treten, der eine noch engere Zusammenarbeit vorsieht. So werden beispielsweise gemeinsame Interventionen in internationalen Zügen oder die gemeinsame Nutzung von Daten aus Verkehrskameras möglich.
Dies ist ein gutes Modell für andere europäische Länder, die eine enge Zusammenarbeit anstreben.
Es werden dreimal im Jahr gründliche Straßenkontrollen durchgeführt. Niederländische, belgische und luxemburgische Inspektoren kontrollieren dann gemeinsam Lkw und Busse auf Autobahnen und Parkplätzen. Sie kontrollieren, ob die Lenk- und Ruhezeiten eingehalten werden, ob technisch alles in Ordnung ist, ob kein Gefahrgut transportiert wird, ob der Lkw nicht überladen ist usw.
Die gemeinsame Durchführung der Kontrollen senkt nicht nur die Kosten, sondern erhöht auch die Sicherheit auf den Straßen. Die Vorschriften gelten europaweit, doch nur die Benelux-Länder führen gemeinsame Kontrollen durch (Lütticher Übereinkommen).