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Sicherheit erhöhen
durch effiziente
grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Internationale Kriminalität scheut keine Grenzen. Dank einer effizienten grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen unseren Ländern gelingt es uns jedoch, ihre Auswirkungen zu begrenzen. 

Ob es nun um die Bekämpfung von Drogenhandel, Cyberkriminalität, Menschenhandel oder Betrug geht – die Benelux-Länder arbeiten in all diesen Bereichen intensiv zusammen, um die Sicherheit ihrer Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.

Mehr Sicherheit dank des Benelux-Polizeivertrags 

Der neue Benelux-Vertrag über die polizeiliche Zusammenarbeit, der am 23. Juli 2018 in Brüssel von Belgien, den Niederlanden und Luxemburg unterzeichnet wurde, sieht gemeinsame Maßnahmen vor, darunter:

  • Informationsaustausch und gemeinsame Nutzung von Datenbanken
  • Grenzüberschreitende Strafverfolgung
  • Durchführung gegenseitiger Ermittlungen
  • Grenzüberschreitendes Handeln und Zusammenarbeit von Spezialeinheiten in Krisensituationen
  • Unterstützung bei der Sicherung von Großveranstaltungen
  • Gemeinsame Schulungen und Übungen der Polizeikräfte

Ein solcher Vertrag ist in der Europäischen Union einzigartig.

Gemeinsamer Kampf gegen organisierte Kriminalität

Drogen

In den letzten Jahren ist die Entwicklung eines gemeinsamen Konzepts zur Bekämpfung des Drogenhandels zu einem wesentlichen Bestandteil der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit zwischen den Benelux-Ländern geworden. Unsere Länder sind sich bewusst, wie wichtig es ist, diese gemeinsamen Probleme auch gemeinsam anzugehen.  Ein Überblick über laufende Projekte: 

  • Bekämpfung des illegalen Drogenhandels über Post- und Kurierdienste mit Nordrhein-Westfalen 
  •  Zusammenarbeit bei der Erfassung von Gesamtbilanzdaten zur Kriminalität 
  • Hazeldonk-Zusammenarbeit zwischen den drei Benelux-Ländern und Frankreich 

Integrierter Ansatz zur Kriminalität

Die Benelux-Länder sehen sich derzeit mit einem Anstieg der grenzüberschreitenden Kriminalität konfrontiert. Daher ist es wichtig, gemeinsame wirksame Instrumente zu entwickeln, um diese Art von Kriminalität zu bekämpfen, die Resilienz unserer Gesellschaften zu stärken und unserer Bevölkerung ein sicheres und stabiles Umfeld zu bieten.

Die Benelux fördert die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Ermittlungs- und Kontrollbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft, Inspektionsdienste, Steuerbehörden, Zoll, Feuerwehr usw.), um in diesem Sinne zu handeln.

Menschenhandel

Menschenhandel ist eine klare Verletzung der Menschenrechte. Auch die Benelux-Länder sind vonr diesen Missständen nicht ausgenommen : Frauen und Kinder werden Opfer von sexueller Ausbeutung oder für Zwangsarbeit, häusliche Sklaverei, organisiertes Betteln oder Organhandel ausgebeutet. Zur Bekämpfung dieser Straftaten verfolgen die Benelux-Länder einen multidisziplinären Ansatz, der alle relevanten Akteure einbezieht: Justiz, Polizei, Staatsanwaltschaften, Arbeitsaufsichtsbeamtinnen und -beamte, Aufnahmezentren und Migrationsbehörden. 

Zusammenarbeiten bei der Bekämpfung von Steuerbetrug

Auch Steuerbetrug ist ein grenzüberschreitendes Phänomen, was die Bedeutung des Informationsaustauschs zwischen den Ländern verdeutlicht. Ein starkes Netzwerk zwischen den drei Ländern ist ein großer Vorteil für die Zusammenarbeit. Diese umfasst: 

  • Gemeinsame Teilnahme an zahlreichen digitalen Projekten, um einen automatischen Informationsaustausch zwischen den Ländern zu ermöglichen
  • Gemeinsame Studien zur Ermittlung neuer Betrugsphänomene
  • Austausch von Erfahrungen im Steuerbereich und Verfolgung der Entwicklungen in Europa 

Bekämpfung grenzüberschreitender Sozialbetrugsfälle 

Grenzüberschreitender Sozialbetrug beruht häufig auf Strukturen, an denen mehrere Länder beteiligt sind, sodass den bestehenden bilateralen Abkommen ein multilateraler Ansatz erforderlich ist. Im Benelux-Raum werden drei Themenbereiche behandelt : 

  1. Einrichtung gemeinsamer Kontrollen
  2. Erleichterung des Datenaustauschs
  3. Schaffung eines rechtlichen Rahmens (multilateraler Vertrag)

Bei diesem letzten Punkt besteht das Ziel darin, ein Benelux-Rechtsinstrument zu schaffen, mit dem die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Benelux-Ländern bei der Bekämpfung von Sozialbetrug gestärkt werden.

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