Am 17. Juni 2008 wurde in Den Haag ein erneuerter Benelux-Vertrag von den Ministerpräsidenten und Außenministern Belgiens, der Niederlande und Luxemburgs sowie von den Ministerpräsidenten Flanderns, Walloniens, der Französischen Gemeinschaft und der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Belgien und dem Ministerpräsidenten der Region Brüssel-Hauptstadt unterzeichnet.
Der neue Benelux-Vertrag trat am 1. Januar 2012 in Kraft.
Ein kurzer Rückblick :
Der erste Vertrag zwischen den Benelux-Ländern zur Gründung der Benelux-Wirtschaftsunion wurde 1958 für einen Zeitraum von 50 Jahren unterzeichnet. In den folgenden Jahren und insbesondere nach der Gründung der Europäischen Union verlagerte sich der Schwerpunkt der Benelux-Zusammenarbeit auf die Ausweitung anderer Politikbereiche in einem sich ständig verändernden internationalen Kontext.
Am Ende des 50jährigen Zeitraums beschlossen die Regierungen der drei Benelux-Länder eine Erneuerung ihrer Zusammenarbeit unter Berücksichtigung neuer Aspekte – wie Sicherheit – und der neuen föderalen Staatsstruktur in Belgien.
Die neue Benelux-Kooperation konzentriert sich auf drei Hauptthemen:
Diese drei Themen werden in einem vierjährigen gemeinsamen Arbeitsprogramm ausgearbeitet, das in jährlichen Arbeitsplänen des Benelux-Sekretariats in Brüssel konkretisiert wird.
Dieses vom Benelux-Ministerkomitee gebilligte gemeinsame Arbeitsprogramm gewährleistet eine Verstärkung der von den drei Ländern ausgehenden politischen Führung.
Der Vertrag sieht ausdrücklich eine Zusammenarbeit der Benelux-Länder mit anderen europäischen Mitgliedstaaten oder regionalen Zusammenschlüssen dieser Länder vor.
Die Ausweitung der Zusammenarbeit auf mehr als nur wirtschaftliche Bereiche resultiert in einer offiziellen Namensänderung von Benelux-Wirtschaftsunion in Benelux-Union.