17 Juni. 2026
Pferde, Ponys und andere Equiden können künftig leichter die Grenze zwischen Belgien, den Niederlanden und Luxemburg überqueren. Für viele nicht-kommerzielle Bewegungen in den Grenzregionen ist ein tierärztliches Gesundheitszeugnis nicht mehr erforderlich. Dadurch wird der Verwaltungsaufwand unter anderem für Reitsportzentren, Reiterinnen und Reiter sowie Pferdehalter, die vorübergehend in ein Nachbarland reisen, reduziert.
Weniger Bürokratie für Reiter und Pferdehalter
Diese Entscheidung ist Teil einer gemeinsamen Initiative der drei Benelux-Länder, die EU-Regeln zur Tiergesundheit über die Grenzen hinweg praktisch und koordiniert umzusetzen. Die Benelux-Entscheidung wurde von der niederländischen Ministerin für Landwirtschaft, Fischerei, Ernährungssicherheit und Natur, Jaimi van Essen, im Rahmen der niederländischen Benelux-Präsidentschaft unterzeichnet.
Jaimi van Essen, Ministerin für Landwirtschaft, Fischerei, Ernährungssicherheit und Natur:
„Dank dieser Unterzeichnung reduzieren wir den regulatorischen Druck im Reitsportsektor, sodass Reiterinnen und Reiter die Grenzregionen leichter überqueren können. Und wir tun dies nicht allein: Gemeinsam mit unseren Benelux-Partnern arbeiten wir weiterhin an der Vereinfachung der Regeln.“
Ariadne Petridis, Generalsekretärin des Benelux:
„Mit dieser Vereinfachung erleichtern wir den Alltag von Pferdehaltern in den Grenzregionen erheblich, ohne die Tiergesundheit zu beeinträchtigen. Der Benelux zeigt hier, wie grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu konkreten Vorteilen in der Praxis führen kann.“
Ausnahme für nicht-kommerzielle Bewegungen
Die Ausnahme vom tierärztlichen Gesundheitszeugnis gilt für nicht-kommerzielle Transporte, etwa für Freizeitnutzung, die Teilnahme an Veranstaltungen, das vorübergehende Weiden auf der anderen Seite der Grenze sowie die Nutzung von Equiden als Lasttiere.
Nur in den Grenzregionen des Benelux
Die Regelung gilt ausschließlich für die Grenzgebiete des Benelux: In Belgien für die Provinzen Westflandern, Ostflandern, Antwerpen, Limburg, Lüttich und Luxemburg; in den Niederlanden für die Provinzen Zeeland, Nordbrabant und Limburg; und in Luxemburg für das gesamte Staatsgebiet. Für kommerzielle Transporte und Bewegungen außerhalb der Grenzregionen gelten weiterhin die bestehenden Zertifizierungs- und Vorschriften.
Grundbedingungen bleiben bestehen
Die Grundvoraussetzungen bleiben unverändert. Pferde müssen weiterhin korrekt identifiziert und gemäß den geltenden Vorschriften registriert sein.
Diese Erleichterung ist dank der stabilen Tiergesundheitssituation in den drei Ländern möglich. Bei einer drohenden ansteckenden Tierkrankheit kann die Regelung sofort angepasst oder ausgesetzt werden.