Sicherheit, Wirtschaft
17 Juni. 2026
Belgien, die Niederlande und Luxemburg haben heute einen neuen Benelux-Vertrag unterzeichnet, der darauf abzielt, grenzüberschreitenden Sozialbetrug und Sozialdumping wirksamer zu bekämpfen. Der Vertrag erleichtert gemeinsame Kontrollen, beschleunigt den Austausch von Sozialversicherungsdaten und ermöglicht eine engere Zusammenarbeit bei der Rückforderung zu Unrecht gezahlter Leistungen und Beiträge. Gleichzeitig wird der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gestärkt, indem bei Kontrollen besonderes Augenmerk auf sichere Arbeitsbedingungen, Hygiene und menschenwürdige Arbeitsverhältnisse gelegt wird.
Unterzeichner
Der Vertrag wurde unterzeichnet von:
– Hans Vijlbrief (Niederlande) – Minister für Soziales und Beschäftigung
– Frank Vandenbroucke (Belgien) – Minister für Soziales und öffentliche Gesundheit
– Marc Spautz (Luxemburg) – Arbeitsminister
– Martine Deprez (Luxemburg) – Ministerin für Gesundheit und soziale Sicherheit
Frank Vandenbroucke, Minister für Soziales und öffentliche Gesundheit (BE):
„Wir müssen Sozialbetrug nicht nur in unserem eigenen Land, sondern auch in Europa bekämpfen. Dieser Kontinent ist zunehmend mit Sozialbetrug und Sozialdumping konfrontiert. Dieser Benelux-Vertrag ist daher äußerst wichtig, da er unsere Fähigkeit erheblich stärkt, diese Problematik zu bewältigen und die Aufdeckungswahrscheinlichkeit über Grenzen hinweg zu erhöhen. Ich freue mich auch auf die Zusammenarbeit mit den niederländischen und luxemburgischen Behörden, um ein faires Europa zu verteidigen, das Unternehmen einen fairen Wettbewerb ermöglicht. Ich werde mich weiterhin für zusätzliche europäische Maßnahmen einsetzen, damit letztlich alle europäischen Arbeitnehmer besser vor Sozialbetrug geschützt sind und jeder, der solche Betrügereien organisiert, überall gleichermaßen streng bestraft wird. Das ist ebenfalls Europa, und der Benelux zeigt den Weg.“
Rob Beenders, Minister für die Bekämpfung von Sozialbetrug (BE):
„Sozialbetrug untergräbt unseren Sozialstaat. Es ist wichtig, entschieden gegen Unternehmen vorzugehen, die das Sozialversicherungssystem missbrauchen. Sozialbetrug macht nicht an Grenzen halt, und unser Ansatz ebenfalls nicht. Mit diesem Benelux-Vertrag gehen wir über die bestehende europäische Zusammenarbeit hinaus und verstärken unser gemeinsames Handeln. Damit kann der Benelux als Testregion für strengere Kontrollen innerhalb der EU und für eine intensivere Zusammenarbeit mit der Europäischen Arbeitsbehörde dienen. Ich freue mich daher, dass wir unsere Kräfte mit den Niederlanden und Luxemburg bündeln.“
Martine Deprez, Ministerin für Gesundheit und soziale Sicherheit (LU):
„Im Benelux-Raum, in dem berufliche Mobilität alltäglich ist, kann soziale Gerechtigkeit nicht an Grenzen enden. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erhalten wir ein konkretes Instrument zur Bekämpfung grenzüberschreitenden Betrugs, zum Schutz der Arbeitnehmer und zur Unterstützung von Unternehmen und Arbeitgebern, die die Regeln einhalten. Dieser Vertrag steht in der Tradition des Benelux als Labor der Integration und stärkt einen gerechteren und kohärenteren Raum.“
Marc Spautz, Arbeitsminister (LU):
„Dieser Vertrag setzt politischen Willen in Handlungsfähigkeit um, indem er den Schutz der Arbeitnehmer, die Unterstützung ehrlicher Unternehmen, den Erhalt unseres Sozialmodells und das Gleichgewicht des Binnenmarkts in den Mittelpunkt stellt. Damit senden wir eine klare Botschaft: Freizügigkeit darf niemals dazu genutzt werden, Regeln zu umgehen, und Wettbewerbsfähigkeit darf keinesfalls auf der Schwächung sozialer Rechte beruhen.“
Ariadne Petridis, Generalsekretärin des Benelux:
„Unsere soziale Sicherheit ist ein wertvolles Gut und eine Säule der Solidarität. Deshalb müssen wir nicht nur Missbrauch bekämpfen, sondern auch in Prävention investieren, indem wir Transparenz, Information und Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungen stärken. Mit diesem Benelux-Vertrag festigen wir unser gemeinsames Vorgehen gegen grenzüberschreitenden Sozialbetrug und Sozialdumping, um Fairness, Schutz und Vertrauen für alle zu bewahren.“
Koordinierte Kontrollen und Inspektionen
Der Vertrag schafft einen klaren Rahmen für wirksame koordinierte Kontrollen und Inspektionen:
– Inspektions- und Kontrollbehörden können gleichzeitig Kontrollen zu demselben Fall durchführen.
– Inspektoren können als Beobachter an Kontrollen in einem anderen Land teilnehmen.
Dies verhindert, dass Unternehmen sich durch grenzüberschreitende Aktivitäten ihren Pflichten entziehen, und ermöglicht eine schnellere Aufdeckung betrügerischer Strukturen.
Entsendung und Arbeitsbedingungen
Der Vertrag stärkt die Bekämpfung von Missbrauch bei Entsendung und grenzüberschreitender Arbeit:
– Zweifel am A1-Formular (Nachweis, in welchem Land Sozialabgaben zu entrichten sind) können schneller geprüft werden.
– Die zuständigen Behörden tauschen relevante Daten über Arbeitsverhältnisse und Niederlassungen aus.
So werden Briefkastenfirmen, betrügerische Konstruktionen und Sozialdumping konsequenter bekämpft.
Sozialleistungen
Auch im Bereich der Sozialleistungen wird die Zusammenarbeit verstärkt:
– Institutionen können schneller Anfragen zu Leistungen stellen.
– Eine engere Zusammenarbeit bei der Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beiträge oder Leistungen wird eingerichtet.
– Unter bestimmten Bedingungen können Belgien und die Niederlande Leistungsempfänger im jeweils anderen Land befragen, wie in einer separaten Vereinbarung vorgesehen.
Alle Datenaustausche erfolgen gemäß der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Mehr als nur Betrugsbekämpfung
Der Vertrag beschränkt sich nicht auf die Bekämpfung von Betrug. Er stärkt auch den Schutz der Arbeitnehmer durch Zusammenarbeit bei Kontrollen zu:
– Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
– Hygiene und Arbeitsbedingungen
– menschenwürdige Arbeitsbedingungen
So sollen schlechte Arbeitsbedingungen keinen Wettbewerbsvorteil mehr darstellen und Missbrauch wirksamer verhindert werden.
Regionaler Vorreiter in der EU
Der Vertrag steht im Einklang mit bestehenden europäischen Regelungen zur sozialen Sicherheit, Entsendung und zum Arbeitnehmerschutz. Der Benelux kann damit als Pilotregion für eine stärkere Durchsetzung von Vorschriften innerhalb der Europäischen Union dienen. Der Vertrag tritt in Kraft, sobald alle drei Länder ihn gemäß ihren nationalen Verfahren ratifiziert haben. Weitere Länder können später beitreten.